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Leistung · Unfall

Unfallgutachten

Unverschuldet im Unfall? Die gegnerische Versicherung zahlt Ihr Gutachten.

Worauf es beim Unfallgutachten ankommt

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter verlassen, den die gegnerische Versicherung schickt – denn dieser arbeitet im Auftrag des Versicherers, und dessen Ziel ist eine möglichst günstige Regulierung.

Wir nehmen Ihren Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Das Ergebnis ist ein vollständiges, gerichtsfestes Gutachten mit sauberer Fotodokumentation, nachvollziehbarer Kalkulation und allen Schadenspositionen, die Ihnen zustehen – auch denen, die gerne übersehen werden.

Was kostet Sie das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts: Die Kosten für den Sachverständigen gehören zum erstattungsfähigen Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Sie treten Ihren Erstattungsanspruch an uns ab – wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab.

Bei Teilschuld, ungeklärter Schuldfrage oder Bagatellschäden besprechen wir vorab offen, was auf Sie zukommt, und Sie erhalten ein klares Festpreis-Angebot. Die telefonische Ersteinschätzung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.

Typische Anlässe

Wann Sie ein Unfallgutachten brauchen

Auffahrunfall im Berufsverkehr

Ein Klassiker auf der A60, A66 oder der Schiersteiner Brücke: Der Hintermann fährt auf. Was nach Kratzer aussieht, kostet an modernen Stoßfängern mit Sensorik schnell einen vierstelligen Betrag.

Parkrempler mit Schuldeingeständnis

Auch bei kleinen Schäden lohnt sich die genaue Beurteilung: Häufig ist mehr beschädigt als sichtbar – und die Wertminderung wird ohne Gutachten überhaupt nicht erstattet.

Versicherung will kürzen

Der Versicherer verweist auf eine „günstigere Referenzwerkstatt“ oder streicht Positionen. Ein eigenes Gutachten ist die Grundlage, um solche Kürzungen zu entkräften.

Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit

Bei Totalschaden oder nicht verkehrssicherem Fahrzeug kommen wir zum Standort – auch zum Abschleppplatz. Restwert und Wiederbeschaffungswert werden marktgerecht ermittelt.

Ablauf

So einfach kommen Sie zu Ihrem Gutachten

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    Schritt 1

    Kontakt aufnehmen

    Anruf, WhatsApp oder Anfrageformular: Schildern Sie kurz Ihren Fall. Sie erhalten sofort eine ehrliche Ersteinschätzung – kostenlos und unverbindlich.

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    Schritt 2

    Besichtigung vor Ort

    Wir kommen innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Die Aufnahme dauert je nach Schaden 30 bis 60 Minuten.

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    Schritt 3

    Gutachten erhalten

    Sie bekommen ein vollständiges, rechtssicheres Gutachten mit allen Schadenspositionen – verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.

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    Schritt 4

    Ansprüche durchsetzen

    Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis der Schaden reguliert ist.

Häufige Fragen

Unfallgutachten: Das fragen unsere Kunden am häufigsten

Noch Fragen offen? Ein kurzer Anruf klärt meist mehr als jede Website.

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das freie Wahlrecht bei Sachverständigem, Werkstatt und Anwalt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben – auch wenn sie am Telefon oft genau das versucht.

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro ist ein vollständiges Gutachten der Regelfall. Darunter erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Wichtig: Was nach 500 Euro Schaden aussieht, liegt bei modernen Fahrzeugen mit Sensorik und Assistenzsystemen häufig deutlich darüber – rufen Sie im Zweifel kurz an.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, im Raum Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim häufig noch am selben Tag. Das fertige Gutachten liegt Ihnen üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Besichtigung vor.

Nein. Sie können auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen und sich den kalkulierten Nettobetrag auszahlen lassen – auch dann steht Ihnen die Wertminderung zu. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir vorab gemeinsam.

Ein reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreier – dieser Minderwert ist ein eigenständiger Schadensposten. Ohne Gutachten wird er praktisch nie erstattet; wir weisen ihn nachvollziehbar aus.

Auf Wunsch ja. Wir übermitteln das Gutachten direkt an Ihren Rechtsanwalt oder nennen Ihnen bei Bedarf auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzleien in der Region. Bei unverschuldetem Unfall trägt auch die Anwaltskosten die Gegenseite.

Unfall gehabt oder Gutachten nötig?

Rufen Sie kurz an oder starten Sie die kostenlose Ersteinschätzung – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Unverbindlich und auf Augenhöhe.

Direkter Draht

Direkter Draht – jetzt anrufen: 0153 8763893

Persönlich erreichbar – Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

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